Was ist ein Fachanwalt bzw. eine Fachanwältin?
Die Bezeichnung „Fachanwalt“ oder „Fachanwältin“ steht für nachgewiesene besondere Kenntnisse und praktische Erfahrung in einem bestimmten Rechtsgebiet.
Die Verleihung dieser Bezeichnung setzt mehrjährige anwaltliche Berufspraxis, eine besondere theoretische Weiterbildung mit Leistungskontrollen und den Nachweis einer Vielzahl bearbeiteter Fälle voraus. Auch nach der Verleihung müssen Fachanwältinnen und Fachanwälte regelmäßige Fortbildungen belegen.
Anders als allgemein verwendete Bezeichnungen wie „Experte“ oder „Spezialist“ wird der Fachanwaltstitel von der zuständigen Rechtsanwaltskammer nach festgelegten Kriterien vergeben und überprüft.
Rechtsanwältin Kerstin Titze ist Fachanwältin für Familienrecht und Fachanwältin für Erbrecht.





