Rechtsanwältin Kerstin Titze – Fachanwältin für Familienrecht
Wir beraten und vertreten Sie in familienrechtlichen Angelegenheiten, im persönlichen Gespräch ebenso wie in außergerichtlichen Verhandlungen und vor Gericht. Unser Tätigkeitsspektrum umfasst unter anderem:
- Rechtliche Begleitung bei Trennung und Scheidung
- Entwurf und Prüfung von Eheverträgen sowie Scheidungsfolgenvereinbarungen
- Beratung zu Ehewohnung, Immobilie und Vermögensaufteilung
- Fragen der elterlichen Sorge, des Aufenthalts und des Umgangs mit Kindern
- Berechnung und Durchsetzung oder Abwehr von Unterhaltsforderungen
- Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich und Auseinandersetzung gemeinsamer Vermögenswerte
- Vaterschaft, Kindschaftsrecht und rechtliche Fragen von Lebenspartnerschaften
- Familienrechtliche Fragestellungen mit Sozialleistungsbezug
Wir sind gerne für Ihre Fragen da. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.





