Rechtsanwältin Kerstin Titze – Fachanwältin für Erbrecht
Als Fachanwältin für Erbrecht berät und vertritt Rechtsanwältin Kerstin Titze bei Fragen rund um den Nachlass – vor und nach Eintritt des Erbfalls. Zu unseren Schwerpunkten zählen insbesondere:
- Erbrechtliche Beratung und vorsorgende Nachlassgestaltung
- Verfassen und Überprüfen von Testamenten, Berliner Testamenten und Erbverträgen
- Geltendmachung und Abwehr von Erb- und Pflichtteilsansprüchen
- Vorsorge- und Generalvollmachten sowie Betreuungs- und Patientenverfügungen
- Beratung und Vertretung bei der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
- Fragen der Nachlasshaftung und des Schutzes vor Nachlassgläubigern
- Vorweggenommene Erbfolge sowie Strategien zur Pflichtteilsplanung
- Vermächtnisse, Testamentsvollstreckung und weitere erbrechtliche Angelegenheiten
Bei Fragen zu Ihrem Erbfall oder zur Nachlassvorsorge nehmen Sie gerne unverbindlich Kontakt mit uns auf.





