Slider Bild Kanzlei – Rechtsanwältin Titze

Rechtsanwältin Kerstin Titze – Fachanwältin für Erbrecht

Als Fachanwältin für Erbrecht berät und vertritt Rechtsanwältin Kerstin Titze bei Fragen rund um den Nachlass – vor und nach Eintritt des Erbfalls. Zu unseren Schwerpunkten zählen insbesondere:

  • Erbrechtliche Beratung und vorsorgende Nachlassgestaltung
  • Verfassen und Überprüfen von Testamenten, Berliner Testamenten und Erbverträgen
  • Geltendmachung und Abwehr von Erb- und Pflichtteilsansprüchen
  • Vorsorge- und Generalvollmachten sowie Betreuungs- und Patientenverfügungen
  • Beratung und Vertretung bei der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
  • Fragen der Nachlasshaftung und des Schutzes vor Nachlassgläubigern
  • Vorweggenommene Erbfolge sowie Strategien zur Pflichtteilsplanung
  • Vermächtnisse, Testamentsvollstreckung und weitere erbrechtliche Angelegenheiten

Bei Fragen zu Ihrem Erbfall oder zur Nachlassvorsorge nehmen Sie gerne unverbindlich Kontakt mit uns auf.